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Regulierung

Die BaFin untersagt N26 die Vergabe neuer Hypotheken in den Niederlanden und bestellt einen Sonderbeauftragten für die Überwachung der Compliance

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Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 15. Dezember 2025 ein Paket schwerwiegender neuer Aufsichtsmaßnahmen gegen die N26 Bank AG angekündigt, nachdem eine im Jahr 2024 durchgeführte Sonderprüfung anhaltende Mängel in mehreren Bereichen der Bankgeschäfte aufgedeckt hatte.

Was die BaFin angekündigt hat

  1. Verbot von Hypothekarkrediten in den Niederlanden — N26 ist es mit sofortiger Wirkung untersagt, neue Wohnbaukredite in den Niederlanden zu vergeben. Das Verbot folgte auf die Prüfung von 2024, bei der schwerwiegende organisatorische Mängel im Hypothekengeschäft von N26 festgestellt wurden.

  2. Zusätzliche Kapitalanforderungen — N26 muss ihre Kapitalreserven über das gemäß der Eigenkapitalverordnung (CRR) geforderte Minimum hinaus erhöhen, was der Einschätzung der BaFin hinsichtlich eines erhöhten operationellen Risikos Rechnung trägt.

  3. Zweiter Sonderbeauftragter für Compliance — Die BaFin hat einen Sonderbeauftragten ernannt, der die Compliance-Maßnahmen von N26 überwacht. Dies war bereits der zweite Sonderbeauftragte: Der erste wurde 2021 aufgrund von Mängeln bei der Geldwäschebekämpfung eingesetzt und war bis Anfang 2023 tätig.

  4. Feststellungen — Die Prüfung im Jahr 2024 ergab Verstöße gegen das deutsche Kreditwesengesetz in den Bereichen Risikomanagement, Beschwerdebearbeitung, Organisation des Kreditgeschäfts und Governance-Rahmenbedingungen.

Was unverändert blieb

Entscheidend für bestehende N26-Kunden:

  • Die vollständige deutsche Banklizenz (BaFin) von N26 wurde beibehalten
  • Die Einlagensicherung in Höhe von 100.000 € im Rahmen des deutschen Einlagensicherungssystems blieb in Kraft
  • Bestehende Konten, Karten und Dienste funktionierten weiterhin normal
  • Die Neukundenakquise wurde nur in bestimmten Märkten (Niederlande) eingeschränkt – nicht EU-weit

Wer ist am stärksten betroffen

  • Niederländische N26-Kunden: keine Vergabe neuer Hypotheken durch N26 in den Niederlanden
  • Neue N26-Antragsteller: Die Neukundenakquise wurde auf Deutschland und Österreich beschränkt, da sich die Bank auf die Behebung der Compliance-Mängel konzentrierte
  • Bestehende N26-Kunden in anderen EU-Märkten: keine direkten Auswirkungen auf den Service

Hintergrund: Der regulatorische Werdegang von N26

Die Maßnahmen vom Dezember 2025 waren die strengsten, die N26 seit 2021 auferlegt wurden. Der Zeitplan:

  • 2021: Begrenzung des Kundenwachstums, erster spezieller AML-Beauftragter
  • 2022–2023: Schrittweise Fortschritte bei der Compliance, Aufhebung des Beauftragten
  • Mai 2024: Geldstrafe in Höhe von 9,2 Millionen Euro wegen verspäteter Meldung verdächtiger Aktivitäten
  • März 2025: Geldstrafe in Höhe von 15.000 Euro wegen unterlassener Meldung eines Darlehens an den Aufsichtsrat
  • Dezember 2025: Zweiter Sonderbeobachter + Hypothekenverbot in den Niederlanden

Lesen Sie unseren vollständigen N26-Testbericht, einschließlich der Auswirkungen dieser Sanktionen auf die Kunden

Quelle: AML Intelligence / Banking Dive / Bloomberg Law

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Edition №07 · Updated 11 March 2026