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Regulierung

MiCA-Übergangsfrist endet am 1. Juli 2026 — Was das für Krypto bei Neobanken bedeutet

Die Übergangsfrist, die es Krypto-Unternehmen erlaubte, in der EU nach den alten nationalen Regeln zu arbeiten, endet endgültig am 1. Juli 2026. Ab diesem Datum muss jeder Anbieter, der EU-Einwohnern Krypto-Asset-Dienstleistungen anbietet, eine vollständige MiCA-Zulassung als Krypto-Asset-Dienstleister (CASP) besitzen — andernfalls muss er die Bedienung dieser Kunden einstellen.

Dies ist die endgültige Frist, die in Artikel 143(3) der MiCA festgeschrieben ist. Einige Mitgliedstaaten haben ihre Übergangsfristen früher beendet — Deutschland und Irland beendeten ihre jeweils am 31. Dezember 2025 —, aber keine reicht über den 1. Juli 2026 hinaus. Danach gibt es nirgendwo in der EU mehr eine Übergangsregelung.

Was das für Neobanken bedeutet

Für Neobanken, die in der App den Kauf, Verkauf oder die Verwahrung von Krypto anbieten, ist die MiCA-Abdeckung nun Voraussetzung dafür, die Funktion für EU-Kunden weiter anzubieten. Die gute Nachricht für Nutzer: Die großen Anbieter sind bereits zugelassen.

  • Revolut hält eine MiCA-CASP-Lizenz über die Revolut Bank UAB, lizenziert von der litauischen Zentralbank (Bank of Lithuania).
  • Vivid Money verfügt über eine MiCAR-Zulassung für seine Krypto-Dienstleistungen.
  • Lunar erhielt im Oktober 2025 in Dänemark eine MiCA-CASP-Lizenz — die erste in Skandinavien.
  • N26 bietet Krypto über seinen Partner Bitpanda an, der die CASP-Abdeckung bereitstellt, statt eine eigene zu besitzen.
  • Trade Republic bietet Krypto im Rahmen seiner deutschen Bank- und Brokerage-Lizenz an, nicht als eigenständiger CASP.

Kurz gesagt: Wenn Sie eine dieser Apps für Krypto nutzen, sollte die Frist zum 1. Juli Ihren Zugang nicht unterbrechen.

Stablecoins: Welche bleiben verfügbar

MiCA verändert auch, welche Stablecoins EU-Privatkunden zur Verfügung stehen. USDT (Tether) hat keine MiCA-Zulassung beantragt und wurde an EU-regulierten Handelsplätzen für Privatkunden delistet. USDC und EURC (Circle) sind MiCA-konform und sind die Dollar- und Euro-Stablecoins, die nun in der gesamten EU verfügbar sind.

Eine Nuance: Das Halten von USDT in Eigenverwahrung (Self-Custody) ist davon nicht betroffen — die Beschränkung gilt für regulierte Plattformen, die ihn Privatkunden anbieten, nicht für Coins, die sich bereits in Ihrer eigenen Wallet befinden.

Was MiCA schützt — und was nicht

MiCA bringt echte Verbraucherschutzmaßnahmen mit sich: getrennte Verwahrung von Kundenvermögen, Verhaltensregeln und Offenlegungspflichten, die es unter dem alten Flickenteppich nationaler Regelungen nicht gab. Es ist jedoch wichtig, die Grenzen zu verstehen.

MiCA ist keine Einlagensicherung. Die Krypto-Assets, die Sie bei einer Neobank halten, sind nicht durch das Einlagensicherungssystem in Höhe von 100.000 € abgedeckt, das Ihre Euro-Guthaben schützt. Die Trennungsvorschriften verringern bestimmte Risiken, sind aber nicht dasselbe wie eine staatlich abgesicherte Garantie.

Bevor Sie Krypto bei einer Plattform einzahlen, überprüfen Sie deren Zulassungsstatus im öffentlichen Register der ESMA für zugelassene CASPs. Eine MiCA-Lizenz ist der neue Mindeststandard — prüfen Sie, ob der Anbieter tatsächlich eine besitzt.

Einen direkten Vergleich, wie EU-Neobanken Krypto unter dem neuen Regelwerk handhaben, finden Sie in unserem Krypto-Vergleich für Neobanken in Europa.

Quelle: https://www.esma.europa.eu/esmas-activities/digital-finance-and-innovation/markets-crypto-assets-regulation-mica